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Königlich Privilegierte Schützengesellschaft Lindau |


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Satzungsauszug: Die Kgl. Priv. Schützengesellschaft Lindau, und damit jedes ihrer Mitglieder erkennt die „Allgemeine Schützenordnung von 1868“ an. ( §1 Abs. 2 der Satzung) Im folgenden sind die wesentlichen Rechte und Pflichten jedes Gesellschaftsmitgliedes auszugsweise dargestellt. Vereinszweck: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie wahrt die Tradition des Schützenwesens. Sie pflegt den Schießsport mit zugelassenen Sportwaffen als Leibesübung und erzieht ihre jugendlichen Mitglieder sportlich und gesellschaftlich. (§1 Abs. 3 der Satzung) Mitgliedschaft: Mitglied kann nur sein, wer unbescholten ist. (§2 Abs. 1 der Satzung). Die persönlichen Daten können zur Überprüfung der Zuverlässigkeit an das Landratsamt Lindau, Waffenrecht, gemeldet werden. Kündigung der Mitgliedschaft: Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch schriftliche Kündigung gegenüber der Kgl. Priv. Schützengesellschaft Lindau mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Jahresende möglich. Die Kündigung muß der Gesellschaft vor Beginn der Frist zugegangen sein. Vorstandschaft: Die aktuelle Liste der Vorstands- und Ausschußmitglieder finden Sie in der Rubrik „INFO“ unter Kontakte. Waffenerwerb: Mit der Aufnahme und Mitgliedschaft ist noch kein Anrecht auf die Ausstellung eines Bedürfnisses zum Waffenerwerb verbunden. Ein Antrag auf Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung kann frühestens nach 1 Jahr ab bestätigter Aufnahme gestellt werden. Für die Erteilung einer solchen Bescheinigung gelten besondere, vom Gesellschaftsausschuß festgelegte Rahmenbedingungen. Teilnahme am Schießbetrieb: Jedes Mitglied verpflichtet sich, entsprechend den persönlichen Möglichkeiten, aktiv am Schießbetrieb und an den gesellschaftlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Adressänderung: Sollte in den persönlichen Daten oder der Adresse eine Änderung eintreten, so ist der 1. Schriftführer darüber schriftlich zu informieren. Beitragspflicht: Jedes Mitglied verpflichtet sich, den Jahresbeitrag und sonstige von der Generalversammlung beschlossene Beiträge pünktlich zu bezahlen. ( §5 Abs. 2e der Satzung). Nichtbefolgung kann den befristeten oder dauerhaften Ausschluß aus der Gesellschaft zur Folge haben. ( § 6 Abs. 2c der Satzung). Beitragsklassen: Jedes Mitglied wird in eine Beitragsklasse eingeteilt, die der Wettkampfklasse entspricht. Änderungen erfolgen automatisch, ohne vorherige Information an die betroffenen Mitglieder. Die komplette Satzung ist über die Vorstandsschaft oder den 1. Schriftführer erhältlich. |
Beitragssätze Stand Jan. 2010
BeitragspflichtJedes Mitglied verpflichtet sich, den Jahresbeitrag und sonstige von der Generalversammlung beschlossene Beiträge pünktlich zu bezahlen. ( §5 Abs 2e der Satzung). Nichtbefolgung kann den befristeten oder dauerhaften Ausschluß aus der Gesellschaft zur Folge haben. ( § 6 Abs. 2c der Satzung). BeitragsklassenJedes Mitglied wird in eine Beitragsklasse eingeteilt, die der Wettkampfklasse entspricht. Änderungen erfolgen automatisch, ohne vorherige Information an die betroffenen Mitglieder.
GebührenordungAufnahmegebühren:Einzelmitgliedschaft........................................... 155,00 Euro Ehepaar / Familie............................................... 230,00 Euro Junioren ……………………………………….50,00 Euro Jugendliche............................................................. 0,00 Euro
Luftgewehrschützen können von der Aufnahmegebühr befreit werden, dürfen dann aber nur im Luftgewehrstand kostenfrei schießen und erhalten vom Verein keine Bedürfnisbescheinigung zum Waffenerwerb.
JahresbeiträgeJugendliche......................... 12 - 17 Jahre............. 20,00 Euro ( nicht bei Jugendlichen von Vereinsmitgliedern) Junioren.............................. 18 - 20 Jahre............. 33,00 Euro Erwachsene......................... 21 - 60 Jahre............. 85,00 Euro Senioren.............................. ab 61 Jahre................ 50,00 Euro Familien.............................. ................................ 100,00 Euro ( Eltern und jugendliche Kinder ) Studierende......................... auf Antrag................. 20,00 Euro Wehrpflichtige.................... auf Antrag................... 8,00 Euro Zweitmitglieder.................. Erstattung.................... 7,00 Euro Ehrenmitglieder.................. .................................... 0,00 Euro
Standgebühren
Die aktuellen Standgebühren sind in der Rubrik „SCHIESSSPORT“ unter „Schießzeiten“ bzw. „Für Gäste“ zu erfahren. |